Bild: Pixabay/Pete Linforth

Vor einer Woche atmeten die Golfer auf, denn die neue Coronaschutzverordnung erlaubt weiterhin das Golfspiel. Ein anderes Element des Golfsports bleibt allerdings untersagt: die Austragung von Wettspielen ist nach wie vor nur für Berufssportler gestattet, nicht für Amateure. Dies hat das Sportamt der Stadt Münster auf Nachfrage bestätigt. Daher sind alle Wettspiele zunächst bis einschließlich zum 18. April – dem Gültigkeitsbereich der aktuellen Verordnung – abgesagt.

Der Golfverband Nordrhein-Westfalen hat seine Wettspiele für den gesamten April ebenfalls abgesagt. Das bedeutet, dass die Ligaspiele der AK 30 und AK 50 nicht stattfinden, ebenso das auf unserer Anlage vorgesehene Qualifikationswettspiel I der AK 16 am 24. und 25. April.

Diese Information kann jederzeit durch das Land Nordrhein-Westfalen Änderungen erfahren. Wir informieren Sie jeweils zeitnah.