Die neue Coronaschutzverordnung bringt seit dem vergangenen Wochenende einige Lockerungen mit sich, diese betreffen auch den Golfsport. Ab sofort gilt die 3G Regel, d.h. es dürfen Genesene, vollständig Geimpfte und getestete Personen der Sportausübung auf der Golfanlage nachgehen. Laut der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung sind Getestete
„Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen“.
Dieser Testnachweis kann gegenüber dem GC Tinnen per e-Mail, WhatsApp (0151-2013 7492) oder durch persönliche Vorlage (täglich 10 – 15 Uhr) erbracht werden. Da das Buchungssystem PC Caddie die Vorlage der Tests nicht automatisiert berücksichtigen und speichern kann, können getestete Personen nur über das Sekretariat buchen; Geimpfte und Genesene können alle online-Möglichkeiten nutzen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Intervalle der Startzeiten: ab sofort wird von den bisherigen 12-Minuten-Abständen auf 10 Minuten verkürzt. So können wieder mehr Golfer/-innen Abschlagzeiten buchen.
Alle Neuerungen gelten, sobald der Platz wieder geöffnet werden kann. Aktuell lässt der reichhaltige Niederschlag ein Spiel nicht zu, außerdem erfordern die hohen Windgeschwindigkeiten eine Überprüfung des Baumbestandes. Die Bedingungen werden täglich geprüft; sobald eine Öffnung möglich ist, wird diese auch umgesetzt.