Was in vielen umliegenden Golfclubs bereits gängige Praxis ist, lässt sich auch im GC Münster-Tinnen nicht mehr umgehen: Das Nenngeld für Turniere wird ab der neuen Saison von 5 auf 10 Euro angepasst. Beim Eröffnungs-Vierer wurde der neue Betrag des Nenngeldes bereits erhoben.

Hintergrund ist ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieses Urteil führt dazu, dass Golfclubs auf Einnahmen aus Nenngeldern neuerdings 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten haben. Zudem sind die Aufwände für Turniere in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Nenngeldes sollen Teilnehmer an Turnieren mehr zu den gestiegenen Kosten beitragen, die durch Turniere entstehen. Die Höhe des Nenngeldes war seit 2005 konstant geblieben.

Die Erhebung einer Umsatzsteuer von 19 Prozent betrifft jedoch nicht allein das Nenngeld; umsatzsteuerpflichtig sind nun auch die Gebühren für die Nutzung Range-Bälle.