Im Zuge der weiter sinkenden Inzidenzwerte in Münster besteht auf der Anlage des GC Münster-Tinnen ob sofort keine Pflicht mehr, einen Corona-Mundschutz zu tragen. „Während der Hochphase der dritten Welle sollte diese Maßnahme zur Sicherheit und Gesundheit der Tinnener Golferinnen und Golfer beitragen“, begründete Präsident Martin Huhn die bisherige Maskenpflicht. Diese galt auch auf anderen Sportanlagen in der Stadt und war deutschlandweit vom Deutschen Golfverband empfohlen worden.
Die weiteren Regelungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Dazu zählt unter anderem auf dem Platz und auf den Übungsanlagen ein Mindestabstand von fünf Metern, auf dem Gelände ein Abstand von 1,5 Metern. Im Clubhaus bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung bestehen.
Die Terrasse der Gastronomie kann ab sofort ebenfalls wieder genutzt werden. Tinnens Gastronom Richard Phillips freut sich auf eine rege Nutzung des kulinarischen Angebots. Erforderlich zur Nutzung der Terrasse ist ein negativer Schnelltest, der nicht älter sein darf als 48 Stunden, oder eine vollständige Impfung. Alternativ steht das Angebot des Außer-Haus-Verkaufs zur Verfügung. Sollte der Inzidenzwert bis Ende der Woche dauerhaft unter 50 liegen, werden in wenigen Tagen auch die Innenräume der Gastronomie geöffnet.
Seit dem Wochenende ist auch die Online-Buchung von 18-Loch-Runden wieder möglich, Gäste können ebenfalls wieder online buchen. Für Mitglieder gilt weiterhin, dass eine Buchung 2 Tage vorher ab 20 Uhr möglich ist, Gäste können einen Tag im Voraus buchen.