Die Vorgaben waren durch das Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten klar, seit heute Morgen herrscht Gewissheit. Die neue Coronaschutzverrodnung des Landes NRW ist veröffentlicht, die Formulierung im § 9 (1) Sport ist unverändert: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.“ Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen war nicht von einer Lockerung auszugehen.
In einigen Whats App Gruppen wird regelmäßig der Wunsch geäußert, es solle doch gegen die Sperrung von Golfplätzen geklagt werden. Es wurde bereits vor Weihnachten eine Klage eines Golfspielers aus einem Düsseldorfer Golfclub durch das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Das Gericht hat die Sperrung der Golfplätze als verhältnismäßig eingestuft. Interessierte können die Begründung auf der Seite des Justizministeriums NRW https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/archiv/2020_02_Archiv/23_12_2020_/index.php nachlesen.
Hoffen wir, dass die Impfungen bald schneller voranschreiten und damit ein Ende der Pandemie wahrscheinlicher erscheint. Bleiben Sie gesund!