Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität und lebendigem Clubleben: Ab Samstag (15. Mai 2021) erlaubt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, dass auch die Außengastronomie in Tinnen wieder öffnen darf. „Wir freuen uns sehr, dass unser Club-Gastronom Richard Phillips nun die Clubterrasse betreiben kann“, kommentierte Tinnens Präsident Martin Huhn das Ereignis.

Wer die Angebote genießen möchte, sollte folgende Regelungen beachten: Erforderlich für den Aufenthalt auf der Terrasse ist ein negatives und bestätigtes Testergebnis, das nicht älter sein darf als 48 Stunden. Keinen Test brauchen Golferinnen und Golfer, wenn sie eine komplette Impfung bekommen haben (in der Regel eine Zweitimpfung); als Nachweis gilt der Impfpass. Für Geimpfte gelten keine Beschränkungen. Ein Mundschutz ist im Bereich der Außengastronomie erforderlich, außer beim Aufenthalt am Sitzplatz.

Wer keinen gültigen Test vorweisen kann oder noch nicht vollständig geimpft ist, kann weiterhin den Außer-Haus-Verkauf und die Stehtische nutzen. Hier gilt: Pro Tisch dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten stehen.

Die Gastronomen haben zudem Vorkehrungen getroffen, dass Besucher die Luca-App nutzen können, um die Registrierung zu vereinfachen. Und sie haben eine Bitte: „Wir hoffen darauf, dass die Mitglieder etwas Geduld mitbringen. Wir können aufgrund der kurzfristigen Vorbereitungszeit noch nicht mit dem gesamten Personal aufwarten. Aber wir werden unser Möglichstes tun, damit alle wieder unbeschwert zusammentreffen können!“

Wenn die Inzidenz in Münster in den nächsten Tagen beständig unter 50 bleibt, kann Richard Phillips in einer Woche auch die Innenräume wieder öffnen. Er darf dann sogar einen negativen Selbsttest als Nachweis einer Nicht-Infizierung akzeptieren.