Liebe Tinnener Golfspielerinnen und Golfspieler, liebe Mitglieder!
Wie wir aus den Medien erfahren haben, muss unsere Anlage wegen des Corona-Virusses ab sofort geschlossen werden. Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind dann nicht mehr gestattet.
Der Erlass, der uns offiziell noch nicht zugegangen ist, betrifft alle Sportanlagen des Landes.
Als Verein müssen wir diese bindende Anordnung des Landes umsetzen. Natürlich hebt ein unterbrochenes Clubleben unsere Stimmung eher nicht. Aber der Vorstand ist sich sicher, dass die Maßnahme die Eindämmung der Corona-Epidemie sinnvoll unterstützt. Wir müssen diesen Beitrag leisten.
Der Vorstand ist dabei, mit den Betroffenen weitere Regelungen zu besprechen und Notfallpläne aufzustellen.
Wir gehen davon aus, dass von dem Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch Trainerstunden, Schnupperkurse etc. betroffen sind.
Wir klären diese Dinge gerade mit dem Landes-Golfverband. Das gleiche gilt für das Betreten des Clubhauses und ggfs. der Gastronomie, für das Greenkeeping und die Liga-Spiele.
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten. Danach entscheidet das Ministerium auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen.
Wir werden Sie hier und die direkt Betroffenen in internen Runden kurzfristig auf dem Laufenden halten.
Mit sportlichen Grüßen
Martin Huhn
Präsident