Viele hatten es befürchtet, seit heute Morgen (15. Dezember) besteht Gewissheit: mit Veröffentlichung der ab dem 16. Dezember gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest, dass auch unsere Golfanlage wieder schließen muss. In § 9 ist geregelt, dass der „..Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen […] unzulässig“ ist. Die Ausnahme für den Individualsport wurde ersatzlos gestrichen. Das beinhaltet alle bisher noch nutzbaren Bereiche der Golfanlage:

  • Ein Spielen auf dem Golfplatz ist nicht möglich;
  • Alle Übungsanlagen sind geschlossen, das umfasst alle Putting Grüns, das Pitching Grün und die Driving Range.

Nachdem das Clubrestaurant seit Beginn des Lockdown Light bereits geschlossen war und ein Training mit unseren Pros seit Ende November untersagt wurde, wird nun auch der restliche Betrieb komplett eingestellt. Die Öffnungszeiten des Sekretariats werden angepasst, aktuelle Information hierzu finden Sie auf der Webseite.

Hoffen wir, dass diese Maßnahme hilft, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, damit wir uns alle wohlbehalten im nächsten Jahr auf unserer schönen Anlage wiedersehen können. Helfen wir alle dabei mit!

Wir wünschen Ihnen trotz aller Einschränkungen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Golfclub Münster-Tinnen