Können wir den Sportbetrieb wieder aufnehmen? Dem aktuellen Ergebnis der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder entsprechend ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Am bisherigen Zustand ändert sich also nichts. Eine neuerliche Prüfung von Kanzlerin und Ministerpräsidenten soll am 30. April erfolgen. Das bedeutet für den Augenblick: Eine Normalisierung unseres Spielbetriebs kann frühestens ab dem 4. Mai beginnen.

Noch aktueller ist aber die Nachricht, dass die Umsetzung der Beschlüsse in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegt.  So erfuhr der Deutsche Golfverband aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen, dass teilweise eine kurzfristige Wiederaufnahme des Golfsports ab Montag (20. April) in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern oder ab dem 4. Mai (Schleswig-Holstein) möglich gemacht werden soll, bzw. dass man die fortgeschriebenen Verbotsregelungen noch einmal „nachschärfen“ (Sachsen) wird. Offizielle Texte der Länderregelungen liegen noch nicht vor. Das bedeutet, dass jedenfalls in diesen Bundesländern die Wiedereröffnung unmittelbar bevorsteht oder eine baldige Wiedereröffnungsperspektive besteht. Was in Nordrhein-Westfalen geschieht, ist offiziell noch nicht bekannt.

Auf die Entscheidung der Politik hat der Deutsche Golfverband sehr deutlich reagiert. „Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagte Claus Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV), als Reaktion auf die jüngsten Entscheidungen von Bund und den Regierungschefs der Länder. „Unsere Solidarität zur Unterstützung des überragend wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor Passgenauigkeit. Wenn jedoch Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis.“