Die verschärfte Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetztes („Bundes-Notbremse“) lässt noch auf sich warten, da wurde die aktuell gültige Coronaschutzverordnung durch das Land NRW über den kommenden Sonntag hinaus bis zum 26. April verlängert. Das bedeutet eine frohe Kunde für alle Golfer, da der Platz weiterhin geöffnet bleibt. Turniere sind weiterhin nicht möglich.
Es muss aber auch beachtet werden, dass Münster bereits seit mehreren Tagen über der Inzidenzgrenze von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Das Sportamt der Stadt Münster hat die Sportvereine am Samstag informiert, dass ab Montag, 19. April, in Münster die Corona-Notbremse durch das Gesundheitsministerium NRW angeordnet wurde. Für den Sport bedeutet das im Wesentlichen eine weitere Reduktion der Kontakte. Es dürfen nur noch Personen eines Haustandes mit lediglich EINER weiteren Person eines anderen Hausstandes Sport treiben, mehrere Personen zweier Hausstände sind nicht mehr zulässig. Die Gruppengröße bei Jugendlichen wurde auf 10 Kinder unter 14 Jahren reduziert, Golfclub und Trainer hatten allerdings ein Konzept für das Jugendtraining erstellt, welches hier hauptsächlich Einzeltraining beinhaltet. Daher kann das Jugendtraining unverändert durchgeführt werden. Auch der Mindestabstand wurde auf 5 Meter erweitert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dusch- und Umkleideräume weiterhin nicht genutzt werden dürfen.