Es gibt neue Vorgaben des Landes bezüglich des Golftrainings. Demnach ist ab sofort auch das Einzel-Golftraining untersagt, hier gibt es eine neue Auslegung. Daher ist es zur Zeit nicht möglich, Trainerstunden wahrzunehmen. Wir befinden uns in Kontakt mit den zuständigen Stellen, vieles wird aber von den Gesprächen in der Politik in der kommenden Woche abhängen. Das Sportamt der Stadt Münster hat uns am vergangenen Freitag über die nun geltenden Regelungen in Kenntnis gesetzt. Sie können hier den Text des Sportates im Einzelnen nachlesen:

“[…das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Kommunen Informationen zur Auslegung der Coronaschutzverordnung im Hinblick auf sportorientierte Bildungsangebote zugesendet.

Dabei verweist das Ministerium darauf, dass „sportorientierte Bildungsangebote“ unzulässige Bildungsangebote nach § 7 Absatz 1 Satz 2 CoronaSchVO seien. Diese Auslegung gelte auch für alle Individualsportarten.

Auch die gezielte Vermittlung von Fertigkeiten/Fähigkeiten z. B. im Reit-, Tennis- oder Golfsport sei entsprechend als unzulässiges Bildungsangebot anzusehen, selbst wenn es bezogen auf die Personenzahl die Voraussetzungen der CoronaSchVo erfüllt.

Eine 1:1-Trainingssituation (z. B. Einzelunterricht, Personal-Trainer,  Einzelcoaching z. B. im Tennis- oder Golfsport) ist vor diesem Hintergrund nicht zulässig. Hintergrund ist bei (beruflich tätigen) Trainerinnen und Trainern eine Vielzahl etwaiger Kontakte, ebenso sollen durch diese Maßnahme für die Kundinnen und Kunden keine zusätzlichen Kontaktanlässe und –motivationen ausgelöst werden…]

Die Buchung von Startzeiten ist unverändert möglich. Bleiben Sie gesund!